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Klatschgeschichten
von Marte Cormann am 27.04.07

Richard Gere, einer der interessantesten Männer Hollywoods, wird es sich künftig dreimal überlegen, ob, wann, wie und wo er jemanden küsst: Denn wegen öffentlichen Küssens hat ein indisches Gericht Haftbefehle gegen den US-Filmstar Richard Gere und die Bollywood-Schauspielerin Shilpa Shetty erlassen. Gere hatte die Schauspielerin vergangene Woche auf einer Pressekonferenz gegen Aids mehrmals auf die Wange geküsst.
«Höchst sexuell und erotisch» und «grenzenlos vulgär» seien diese Küsse gewesen, befand ein Richter in Jaipur und erließ Haftbefehle. Bei einer Verurteilung wegen öffentlicher Obszönität drohen nach indischem Recht bis zu drei Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Die öffentliche Zurschaustellung von Zuneigung stellt in Indien einen schweren Tabubruch dar. Wütende Menschen protestierten und verbrannten Gere-Nachbildungen öffentlich. Gere hat sich mittlerweile für sein unbedachtes Verhalten entschuldigt.
Ob der Haftbefehl aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten. Immer mehr indische Rechtsexperten sprechen sich gegen den Haftbefehl aus und sehen die indische Justiz der Lächerlichkeit preisgegeben.
Gere hat Indien bereits verlassen. Aber ich frage mich, was aus der indischen Schauspielerin Shilpa Shetty wird. Sie ist gleich zweimal zum Opfer gemacht worden: Beim ersten Mal vom wild küssenden Gere, beim zweiten Mal von der indischen Justiz.
Permalink: Haftbefehl gegen Richard Gere
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